GAMEplaces Business & Legal am 15. April: ‘Der geplatzte Deal’
Frankfurt am Main, 31. März 2010 – Die Herstellung eines noch nicht realisierten Spiels sowie dessen Lizenzierung und Auswertung regeln Entwickler und Publisher in der Regel vertraglich. In Deutschland ist diese Vertragsbeziehung unterschiedlichen gesetzlichen Vertragstypen zuzuordnen. Die Beziehung zwischen Publisher und Entwicklungsstudio, die für gewöhnlich die drei Phasen Pre-Production, Production und die Lizenzperiode durchläuft, ist also erkennbar auf eine längere Dauer ausgelegt. In seinem Vortrag ‘Der geplatzte Deal’ befasst sich Medienanwalt Christian Hoppenstedt mit Fragestellungen, die sich aus Leistungsstörungen bei der Erfüllung von Entwicklungs- und Lizenzverträgen oder deren vorzeitiger Beendigung ergeben; dabei fokussiert er den Sonderfall ‘Lizenz in der Insolvenz’.
Welche regelmäßigen Rechte und Pflichten haben die Parteien bei der Herstellung des Spiels? Welches Versäumnis führt zu welcher Rechtsfolge, und welche Gestaltungsrechte haben die Parteien? “Wenn eine Leistungsstörung während der Production-Phase, also noch vor der Fertigstellung des Spiels, zur Beendigung des Vertrages führt sind diese Fragen von besonderer Bedeutung”, so Hoppenstedt. Häufig stelle sich dann auch die Frage, wem die ‘Intellectual Property’ (IP) gehöre, und was genau die IP zu diesem Zeitpunkt sei, so Hoppenstedt weiter.
Die Frage nach der IP ist auch dann von entscheidender Bedeutung, wenn eine der Parteien während des Vertrages insolvent wird. “In der jüngsten Vergangenheit ist es vermehrt zu Insolvenzen von Entwicklungsstudios und Publishern gekommen”, sagt Hoppenstedt, der deshalb das Thema ‘Die Lizenz in der Insolvenz’ fokussiert. Hier ergeben sich wichtige Fragestellungen, zum Beispiel ob eine Unterlizenz Bestand hat wenn die Hauptlizenz erlischt oder ob die Hauptlizenz bestehen bleibt, obgleich die Lizenzgebühren nicht entrichtet wurden oder nicht mehr entrichtet werden. “Die Parteien sollten bei der Vertragsgestaltung sowohl die Insolvenzordnung als auch das aktuelle Urheberrecht im Blick haben, um eine wirksame, faire Regelung zu finden”, sagt Hoppenstedt, der Hinweise gibt, wie diese Thematik in Verträgen behandelt werden kann.
Doch auch in der Lizenzperiode, der dritten Phase, die nach der erfolgreichen Ablieferung des Goldmasters beginnt, können sich noch Leistungsstörungen ergeben. Hier erläutert Medienanwalt Hoppenstedt unter anderem, welche Rechte ein Entwickler hat, wenn ein Publisher seinen vertraglichen Verpflichtungen im Hinblick auf die Vermarktung des Spiels nicht nachkommt.
Christian Hoppenstedt (Sozietät Hoppenstedt & Wolters Rechtsanwälte) ist Medienanwalt mit den Schwerpunkten Urheber-, Lizenzvertrags- und Wettbewerbsrecht und Experte in den Bereichen Film, Games, Werbung und Musik. Mit seinem Vortrag “Der geplatzte Deal” knüpft er inhaltlich an “Der Deal” von Oktober vergangenen Jahres an.
‘Der geplatzte Deal’
Termin: Donnerstag, 15.04.2010
Ort: IHK Frankfurt am Main, Konferenzraum im 2. OG, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main
Uhrzeit: 8:00 – 10:00 Uhr
Teilnahme: nach Anmeldung auf www.gameplaces.de kostenlos
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