GAMEplaces Business & Legal: “Rights Clearance”
Frankfurt am Main, 24. April 2009 – “Unbekannte Nutzungsart”, “angemessene Vergütung”, “Nennungsansprüche” und “Zweckübertragungstheorie”: es sind für den juristischen Laien in ihrer Bedeutung unscharfe Schlagworte wie diese, die mögliche urhebervertragsrechtliche Fallstricke im Rahmen der Game-Entwicklung beschreiben. Um Brüche in der Lizenzkette und daraus resultierende Haftungsverpflichtungen zu vermeiden, müssen Game-Entwickler beim Rechteerwerb größte Sorgfalt walten lassen. […]