European Innovative Games Award (EIGA) 2010

Entwickler, Publisher, Verlage, Freelancer und Young Professionals aus allen Mitgliedstaaten der EU sind eingeladen, sich für den EIGA 2010 zu bewerben.

Frankfurt am Main, 21. Juli 2010 – Der Startschuss für den Wettbewerb um den European Innovative Games Award (EIGA) 2010 ist gefallen: Noch bis zum 31. August können Spielentwickler, Publisher, Verlage, Freelancer und Nachwuchskräfte ihre Games ins Rennen um die renommierte Auszeichnung schicken. Teilnahmeberechtigt sind Projekte oder Produkte aus allen Mitgliedstaaten der EU, die seit maximal einem Jahr am Markt sind. Der EIGA wird in diesem Jahr zum dritten Mal und in den Kategorien ‘T – Innovative Technology’, ‘GD – Innovative Game Design’ und ‘AME – Innovative Application Methods and Environments’ vergeben; in jeder Kategorie wird neben dem Ehrenpreis EIGA auch ein mit 10.000 Euro dotierter Förderpreis für Projekte ausgelobt, die sich noch im Prototypenstatus befinden. Die feierliche Preisverleihung findet am 15. Oktober im Kongresszentrum der Messe Frankfurt statt.

“Wir freuen uns, die internationale Gamebranche anlässlich der Verleihung des European Innovative Games Awards 2010 in Frankfurt zu begrüßen”, sagt Markus Frank, Dezernent für Wirtschaft, Personal und Sport der Stadt Frankfurt am Main. Seit Jahren engagiere sich die Mainmetropole konsequent für den Ausbau des regionalen Gamesclusters; mit Veranstaltungen wie dem EIGA und der in diesem Jahr erstmals zeitlich parallel stattfindenden Fachkonferenz GAMEplaces International stelle die Stadt ihr erhebliches Synergiepotenzial einmal mehr unter Beweis, so Frank weiter.

Veranstalter des EIGA ist eine Trägergemeinschaft, der die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH, das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung im Rahmen der Aktionslinie Hessen-IT sowie die Standortinitiative gamearea-FRM e.V. angehören; wie bereits in den Vorjahren wird der EIGA in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission realisiert.

“Der EIGA will Mut zur Realisierung innovativer Ideen und Technologien machen”, begründet Maruja Gutièrrez-Díaz von der Europäischen Kommission das erneute Engagement. Ob etabliertes Studio, Publisher oder Studenten und Auszubildende, ob Nischen- oder Einzelproduktion, Serious Game oder AAA-Titel - der Wettbewerb adressiere alle Entwickler und Anbieter von Computer- und Videospielen aus sämtlichen EU-Mitgliedsstaaten, so Gutièrrez-Díaz weiter.

Wie bereits in den vergangenen Jahren werden alle Einreichungen von der Fachjury sowohl im Hinblick auf die für die jeweilige Kategorie relevantesten Innovationsleistungen als auch so genannte “zusätzliche Wertigkeiten” begutachtet, beispielsweise über den reinen Unterhaltungswert hinausgehende Lern- oder Marketingeffekte. Neu in diesem Jahr sind jedoch die EIGA-Showcases: am Folgetag der Preisverleihung stellen die Preisträger und alle Nominierten ihre Titel und Projekte der interessierten Öffentlichkeit vor.

European Innovative Games Award (EIGA) 2010

Einsendeschluss: 31. August 2010
Mehr Informationen, Reglement & Teilnahmeunterlagen: www.innovative-games.eu
Einreichungen & Kontakt:
Wirtschaftsförderung Frankfurt -  Frankfurt Economic Development - GmbH, Hanauer Landstraße 126-128, 60314 Frankfurt am Main
Manuela Schiffner
Tel: 069 – 212 36 213
Email: manuela.schiffner@frankfurt-business.net

Alle Termine im Überblick:
GAMEplaces International: Fr., 15. Oktober 2010, www.gameplaces.de
EIGA-Gala für geladene Gäste: Fr., 15. Oktober 2010
EIGA-Showcases: Sa., 16. Oktober 2010
Veranstaltungsort: Messe Frankfurt / Kongresszentrum, Ludwig-Erhard-Anlage 1, 60327 Frankfurt am Main

No Comments

‘Safety first’: GAMEplaces BUSINESS & LEGAL am 1. Juli

Kai Bodensiek (Brehm & v. Moers) über Absicherungsmöglichkeiten für Game-Produzenten

Frankfurt am Main, 15. Juni 2010 – Die Entwicklung und Produktion eines Computerspiels ist, ähnlich wie die Herstellung eines Films, kein risikofreies Unterfangen: Ob Überschreitung des kalkulierten und finanzierten Budgets oder Insolvenz des Entwicklers – die Probleme, die auftreten können, sind vielfältig. Bei GAMEplaces BUSINESS & LEGAL am 1. Juli informiert Medienanwalt Kai Bodensiek von der Kanzlei Brehm & v. Moers deshalb darüber, wie sich Game-Produzenten gegen im Laufe des Produktionsprozesses möglicherweise auftretende Risiken versichern können.

“Die Absicherung von Produktionen gegen die Insolvenz des Entwicklers oder sich später ergebende Risiken ist heute mehr denn je ein zentraler Punkt bei den Verhandlungen zwischen Entwicklern und Publishern”, sagt Kai Bodensiek von der Kanzlei Brehm & v. Moers. Neben den klassischen Sicherungsmitteln, wie Bürgschaften, Escrow, Nießbrauch oder Sicherungsabtretungen erfreut sich insbesondere das so genannte Bonding zunehmender Beliebtheit. “Completion Bonds sind für jeden, der in ein Computerspielprojekt investiert, interessant, unabhängig davon, ob es sich dabei um Banken, Publisher, außenstehende Investoren oder Fonds handelt”, so Bodensiek.

Dies überrascht nicht, lässt sich durch Bonding, anders als bei allen anderen Sicherungsmitteln, das gesamte Investment absichern – vom unrealistischen Szenario einer Fertigstellungsbürgschaft durch eine Großbank einmal abgesehen. Allerdings ist ein Bonding mit zusätzlichen Kosten und Aufwand verbunden; auch sind Entwickler und Publisher hierzulande meist ungeübt im Umgang mit Versicherern. “Aus diesem Grund ist Bonding in Deutschland derzeit noch die Ausnahme”, sagt Bodensiek. Infolge der sprunghaften Zunahme von Fremdfinanzierungen habe es in der jüngsten Vergangenheit jedoch erheblich an Bedeutung gewonnen; insbesondere Publisher aus dem Onlinebereich seien immer häufiger an Completion Bonds interessiert, so Bodensiek weiter.

Kai Bodensiek (Brehm & v. Moers) ist als Rechtsanwalt im Bereich Medienrecht mit Schwerpunkt  IT-, Urheber- und Wirtschaftsrecht tätig. Er berät Publisher und Entwickler von Computerspielen, Betreiber von Internetplattformen, Softwareentwickler und sonstige IT-Anbieter bei der Vertragsgestaltung, Finanzierung und Projektbegleitung und ist außerdem Dozent an der Berliner Games Academy.

‘Safety first’ am Donnerstag, 1.7. von 8:00 bis 10:00 Uhr in der IHK Frankfurt am Main, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main. Die Teilnahme ist nach Anmeldung auf www.gameplaces.de kostenlos.

Die im Mai kurzfristig ausgefallene Veranstaltung: ‘Blut ist rot – Jugendschutz bei Computerspielen’ mit Dr. A. Lober wird am 28.7. nachgeholt!

No Comments

GAMEplaces BUSINESS & LEGAL am 16. Juni: ‘…und nun zur Werbung’

Dr. Andreas Lober von der Sozietät Schulte Riesenkampff zum Thema Ingame-Advertising und Werberecht

Frankfurt am Main, 26. Mai 2010 – Ob Werbung für Spiele oder Werbung in Spielen: Die Möglichkeiten, Computerspiele oder - anders herum betrachtet - Produkte im Kontext von Spielen zu bewerben sind vielfältig. Allerdings unterliegen alle werblichen Maßnahmen, seien es nun in ein Game implementierte oder solche, die der Bewerbung des eigentlichen Produktes Computerspiel dienen, strengen gesetzlichen Vorschriften. Wer Computerspiele bewerben, teilweise durch Werbung finanzieren oder sein Produkt im Rahmen eines Games präsentieren möchte sollte also zumindest über elementare Kenntnisse der aktuellen Rechtslage verfügen. In seinem Vortrag ‘…und nun zur Werbung’ vermittelt Rechtsanwalt Dr. Andreas Lober von der Sozietät Schulte Riesenkampff deshalb die Grundzüge des Werberechts.

Grundsätzlich gilt: Bei Verstößen gegen das Werberecht sind bereits geschlossene Verträge nichtig. “Sicher geglaubte Werbeeinnahmen können wegfallen; es kann sogar vorkommen, dass ein Titel aus dem Handel genommen werden muss “, warnt Lober.  Ein Extremfall ereigne sich gerade in den USA: dort laufe eine millionenschwere Schadensersatzklage gegen Spieleanbieter wegen angeblich irreführender Werbung Dritter, die in verschiedenen Spiele integriert war, so Lober.

In diesem Zusammenhang besonders wichtig ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), nach dem sich Werbung, die sich gezielt an Kinder richtet, sehr kritisch beurteilt wird. Auch getarnte Werbung und Product Placement müssen sich am UWG ebenso wie an europäischen Richtlinien messen lassen. Ungenutzter Spielraum bestehe dagegen noch bei vergleichender Werbung, die im Spielebereich bisher selten vorkomme, so Lober weiter. Zu den für die Gamebranche spezifischen Fragestellungen zählt Lober außerdem die Werbung für indizierte Spiele: inwieweit hier eine Berichterstattung bereits als Werbung gelte, sei nicht eindeutig geregelt. Aber auch bei für Computerspiele spezifischen, so genannten dynamischen Werbeformen ist die aktuelle Rechtslage heikel: So verändert beispielsweise live eingeblendete Online-Werbung das Spiel gegenüber der ursprünglichen Version und benötigt Ressourcen.

Dr. Andreas Lober (Schulte Riesenkampff) promovierte über Jugendschutz bei Computerspielen und berät führende Unternehmen der Gamebranche unter anderem bei der Implementierung neuer Geschäftsmodelle, dem Schutz geistigen Eigentums, der Vertragsgestaltung sowie in Gerichtsverfahren. Über diese Themenbereiche berichtet er unter www.gamelawblog.de. Das Juve Handbuch Wirtschaftskanzleien in Deutschland zählt ihn zu den fünf führenden Köpfen im Games-Recht.

‘…und nun zur Werbung’
Termin: Mittwoch, 16.6.2010
Ort: IHK Frankfurt am Main, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main
Uhrzeit: 8:00 – 10:00 Uhr
Teilnahme: nach Anmeldung auf www.gameplaces.de kostenlos

Terminvorschau:
‘Safety first’ am 1.7. - Dr. Benedikt Wemmer über Absicherungsmöglichkeiten für Game-Produzenten

No Comments

‘GO* Play Games’: in Frankfurt am Main kamen sich Politik und Gamebranche “spielerisch” näher

Nach der erfolgreichen Realisierung des ersten parlamentarischen Spieleabends in Frankfurt am Main will gamearea-Vorstand Joerg Weber Politik und Gamebranche auch auf Landesebene zusammenbringen.

Frankfurt am Main, 5. Mai 2010 – Der gemeinsam von der gamearea-FRM und dem Frankfurter Wirtschaftsdezernenten Markus Frank veranstaltete erste parlamentarische Spieleabend in Frankfurt am Main war ein voller Erfolg: Rund 60 Vertreter der regional ansässigen Gamebranche, der Hessenagentur und der Lokalpolitik waren bei ‘GO* PLAY GAMES’ im Haus am Dom zusammengekommen. Nach einer intensiven Diskussion über den wachsenden Markt spielten die Teilnehmer ausgewählte Games an verschiedenen Stationen. ‘Go* Play Games’ soll auch künftig in unregelmäßigen Abständen fortgeführt werden; gamerea-Vorstand Joerg Weber möchte das Konzept außerdem auf die Lan-desebene übertragen.

Die Hoffnungen auf ein spielerisches Miteinander hätten sich absolut erfüllt, so Weber im Anschluss an die Veranstaltung: “Über das Interesse der regionalen Politik und in der Konsequenz die Unterstützung, die die Gamebranche erfährt,  freuen wir uns sehr.” Zu wünschen wäre, dass die gamearea bald eine ähnliche Veranstaltung für die Landespolitiker in Wiesbaden durchführen könne, so Weber weiter.

Auch der Frankfurter Wirtschaftsdezernent Markus Frank äußerte sich positiv: Mit der Veranstaltung habe man das gegenseitige Verständnis für den Blickwinkel des anderen fördern wollen, so Frank. Der Stadtrat zeigte sich außerdem erfreut über eine allgemeinere Entwicklung: Bei Unternehmen aus der Kreativwirtschaft sei die Mainmetropole generell sehr beliebt; mit der Gamebranche habe sich in den vergangenen Jahren ein weiterer, wichtiger Cluster entwickelt.

Dementsprechend hochkarätig liest sich denn auch die Liste der ‘GO* Play Games’-Teilnehmer: Es referierten Prof. Dr. Winfried Kaminski (Institut für Medienforschung und Medienpädagogik der FH Köln), Dr. Bernd Fakesch (Nintendo of Europe) und Peter Holzapfel (Crytek). Die in Frankfurt ansässigen Unternehmen  Crytek, Keen Games, Deck13 Interactive, Nintendo of Europe, Namco Bandai Partners Deutschland, BitComposer und die Games Academy stellten ihre Spiele vor.

No Comments

GAMEplaces BUSINESS & LEGAL am 12. Mai: ‘Blut ist rot’

Dr. Andreas Lober von der Sozietät Schulte Riesenkampff zum Thema Jugendschutz bei Computerspielen

Frankfurt am Main, 29. April 2010 – Das deutsche Jugendschutzrecht gilt als das strengste der Welt: Zahlreiche Vorschriften und Gremien sollen jugendliche Spieler schützen. Bei GAMEplaces BUSINESS & LEGAL am 12. Mai erläutert Dr. Andreas Lober warum in manchen Spielen Blut grün ist, welche Regelungen gelten und wohin die Entwicklung geht. Dabei geht er auch auf die aktuelle Neufassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags ein, die umfassende Neuerungen für den Bereich Onlinespiele vorsieht - unter anderem erstmals die Möglichkeit von USK-Kennzeichnungen - und voraussichtlich im Juni von den  Ministerpräsidenten unterzeichnet werden wird.

Während die Spielepublisher eine Vereinheitlichung auf internationaler Ebene anstrebten, seien vielen Politikern die strengen deutschen Gesetze immer noch zu lasch, weiß Dr. Andreas Lober, der über Jungendschutz bei Computerspielen promoviert hat. “Auch wenn manche Spiele speziell für den hiesigen Markt geändert werden, wollen sie die Produktion von so genannten ‘Killerspielen’ am liebsten ganz verbieten”, so Lober weiter.

In seinem Vortrag ‘Blut ist rot’ behandelt er deshalb die Rechtsgrundlagen in Deutschland und vergleicht das europäische mit dem amerikanischen und japanischen System. Auch Sonderfragestellungen wie die nach Jugendschutz bei nutzergenerierten Inhalten, dem so genannten ‘user generated content’, werden behandelt. Der Vortrag richtet sich vor allem an Spieleentwickler und Publisher und beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit den Fallen des geltenden Rechts.

Dr. Andreas Lober (Schulte Riesenkampff) promovierte über Jugendschutz bei Computerspielen und berät führende Unternehmen der Gamebranche unter anderem bei der Implementierung neuer Geschäftsmodelle, dem Schutz geistigen Eigentums, der Vertragsgestaltung sowie in Gerichtsverfahren. Über die genannten Themenbereiche berichtet er auch in seinem Blog unter www.gamelawblog.de.

GAMEplaces BUSINESS & LEGAL am 12.5.2010: ‘Blut ist rot’ in der IHK Frankfurt am Main, Konferenzraum im 2. OG, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main von 8:00 – 10:00 Uhr. Die Teilnahme ist nach Anmeldung auf www.gameplaces.de kostenlos.

Terminvorschau: ‘…und nun zur Werbung’ - Ingame-Advertising und Werberecht am 16. Juni

No Comments

gamearea-FRM unterstützt Jungunternehmer im ‘MAINRAUM Gründerhaus Kreativwirtschaft’

Mit ‘MAINRAUM’ steht Frankfurter Start-ups aus der Gamebranche erstmals ein spezielles Gründerhaus zur Verfügung

Frankfurt am Main, 7. April 2010 – Ab sofort steht Frankfurter Start-ups aus der Computer- und Videospielebranche der MAINRAUM, das erste Gründerhaus der Mainmetropole speziell für die Kreativwirtschaft, offen. Interessierte Jungunternehmer können hier nicht nur preisgünstige Büroflächen in attraktiver Lage mieten, sondern auch auf das Know-how eines etablierten Branchennetzwerks zurückgreifen: Als fachlicher Beirat unterstützt und berät die gamearea-FRM die Unternehmen aus der Gamebranche und stellt jedem der Start-ups einen in der Wirtschaft erfahrenen Paten zur Seite. Konzipiert wurde das von der Wirtschaftsförderung Frankfurt betriebene Gründerhaus Kreativwirtschaft von gamearea-Initiator Joerg Weber.

Wie bereits der Standortinitiative gamearea-FRM e.V. liegt auch dem MAINRAUM ein integrativer, branchenübergreifender Ansatz zugrunde: Neben Unternehmen aus der Gamebranche sollen sich hier auch Start-ups aus den Bereichen Digitale Welten und Design niederlassen. “Auf diese Weise wollen wir die Entstehung eines lebendigen Netzwerks aus jungen, technologieorientierten, innovativen und kreativen Unternehmen unterstützen”, sagt gamearea-Vorstand Joerg Weber. Mit der Eröffnung des MAINRAUMs sei nun eine Lücke in den lokalen Fördermaßnahmen für die Gamebranche geschlossen worden, so Weber weiter.

Neben den Büroflächen stehen den Mietern des MAINRAUM zwei kleine und ein großer Besprechungsraum, eine Lounge im Eingangsbereich sowie eine komplett eingerichtete Küche zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung. Noch mehrere der insgesamt 18 Büros sind derzeit vakant.

Kontakt für Rückfragen zum ‘MAINRAUM Gründerhaus Kreativwirtschaft’

gamearea-FRM e.V. - Joerg Weber
tel. 069 9441 9441
fax 069 9441 9442
mobil 0172 6528986
info@gamearea-frm.de

Mehr über MAINRAUM: www.mainraum-gruenderhaus.de

No Comments

GAMEplaces Business & Legal am 15. April: ‘Der geplatzte Deal’

Frankfurt am Main, 31. März 2010 – Die Herstellung eines noch nicht realisierten Spiels sowie dessen Lizenzierung und Auswertung regeln Entwickler und Publisher in der Regel vertraglich. In Deutschland ist diese Vertragsbeziehung unterschiedlichen gesetzlichen Vertragstypen zuzuordnen. Die Beziehung zwischen Publisher und Entwicklungsstudio, die für gewöhnlich die drei Phasen Pre-Production, Production und die  Lizenzperiode durchläuft, ist also erkennbar auf eine längere Dauer ausgelegt. In seinem Vortrag ‘Der geplatzte Deal’ befasst sich Medienanwalt Christian Hoppenstedt mit Fragestellungen, die sich aus Leistungsstörungen bei der Erfüllung von Entwicklungs- und Lizenzverträgen oder deren vorzeitiger Beendigung ergeben; dabei fokussiert er den Sonderfall ‘Lizenz in der Insolvenz’.

Welche regelmäßigen Rechte und Pflichten haben die Parteien bei der Herstellung des Spiels? Welches Versäumnis führt zu welcher Rechtsfolge, und welche Gestaltungsrechte haben die Parteien? “Wenn eine Leistungsstörung während der Production-Phase, also noch vor der Fertigstellung des Spiels, zur Beendigung des Vertrages führt sind diese Fragen von besonderer Bedeutung”, so Hoppenstedt. Häufig stelle sich dann auch die Frage, wem die ‘Intellectual Property’ (IP) gehöre, und was genau die IP zu diesem Zeitpunkt sei, so Hoppenstedt weiter.

Die Frage nach der IP ist auch dann von entscheidender Bedeutung, wenn eine der Parteien während des Vertrages insolvent wird. “In der jüngsten Vergangenheit ist es vermehrt zu Insolvenzen von Entwicklungsstudios und Publishern gekommen”, sagt Hoppenstedt, der deshalb das Thema ‘Die Lizenz in der Insolvenz’ fokussiert. Hier ergeben sich wichtige Fragestellungen, zum Beispiel ob eine Unterlizenz Bestand hat wenn die Hauptlizenz erlischt oder ob die Hauptlizenz bestehen bleibt, obgleich die Lizenzgebühren nicht entrichtet wurden oder nicht mehr entrichtet werden. “Die Parteien sollten bei der Vertragsgestaltung sowohl die Insolvenzordnung als auch das aktuelle Urheberrecht im Blick haben, um eine wirksame, faire Regelung zu finden”, sagt Hoppenstedt, der Hinweise gibt, wie diese Thematik in Verträgen behandelt werden kann.

Doch auch in der Lizenzperiode, der dritten Phase, die nach der erfolgreichen Ablieferung des Goldmasters beginnt, können sich noch Leistungsstörungen ergeben. Hier erläutert Medienanwalt Hoppenstedt unter anderem, welche Rechte ein Entwickler hat, wenn ein Publisher seinen vertraglichen Verpflichtungen im Hinblick auf die Vermarktung des Spiels nicht nachkommt.

Christian Hoppenstedt (Sozietät Hoppenstedt & Wolters Rechtsanwälte) ist Medienanwalt mit den Schwerpunkten Urheber-, Lizenzvertrags- und Wettbewerbsrecht und Experte in den Bereichen Film, Games, Werbung und Musik. Mit seinem Vortrag “Der geplatzte Deal” knüpft er inhaltlich an “Der Deal” von Oktober vergangenen Jahres an.

‘Der geplatzte Deal’
Termin: Donnerstag, 15.04.2010
Ort: IHK Frankfurt am Main, Konferenzraum im 2. OG, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main
Uhrzeit: 8:00 – 10:00 Uhr
Teilnahme: nach Anmeldung auf www.gameplaces.de kostenlos
Terminvorschau:’Blut ist rot’ am 12.5.: Dr. A. Lober zum Thema Jugendschutz bei Computerspielen’

No Comments

GAMEplaces BUSINESS & LEGAL am 25. März: ‘Rechtliche Rahmenbedingungen der Lizenzierung’

Beim Special zur Internationalen Musikmesse Frankfurt thematisiert Dirk Böttcher (Sozietät Atrott & Böttcher) die rechtlichen Rahmenbedingungen der Lizenzierung von Musik für Games.
Frankfurt am Main, 8. März 2010 – Der Erfolg von Musik-Spielen hängt entscheidend davon ab, welche Musiktitel im betreffenden Spiel verwendet werden können. Doch nicht nur hier, sondern auch bei “normalen” Spielen, in denen Musik als atmosphärische Untermalung der eigentlichen Handlung eingesetzt wird, ist der ordnungsgemäße Erwerb der Nutzungsrechte unerlässlich. Bei GAMEplaces BUSINESS & LEGAL am 25. März thematisiert Rechtsanwalt Dirk Böttcher die juristischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Lizenzierung von Musik für Computerspiele; dabei differenziert er nach den einzelnen Rechteinhabern beziehungsweise nach dem Urheber- und Leistungsschutzrecht.

Gerade in den letzten Jahren hat es viele kommerziell extrem erfolgreiche Spiele gegeben, deren  zentraler Bestandteil die Musik gewesen ist: Neben Titeln wie “Singstar”, “Guitar Hero”, “Rock Band” oder “Wii Music”, deren Gameplay auf der Nutzung von Musik aufbaut, nennt Böttcher auch Spiele mit hochwertigen Soundtracks wie “Grand Theft Auto” mit den dabei vorhandenen verschiedenen Programmen des Autoradios. “Ein Grundverständnis der juristischen Voraussetzungen ist für die Umsetzung in der Praxis also unerlässlich”, sagt Böttcher, dessen Vortrag sich an alle Mitarbeiter in Entwicklungsstudios und/oder bei Publishern richtet, die für die Implementierung von Musik in Computerspiele verantwortlich sind. Neben den juristischen Rahmenbedingungen für eine ordnungsgemäße Lizenzierung erläutert er darin auch, welche Rechte von wem erworben und wie deren Erwerb vertraglich geregelt werden sollte.

“Die leider falsche Auffassung, es müssten lediglich die Rechte an einer konkreten Tonaufnahme, also die Leistungsschutzrechte geklärt werden, ist weit verbreitet”, sagt Böttcher, der darauf hinweist, dass außerdem eine Klärung der Rechte in Bezug auf das der Tonaufnahme zugrundeliegende urheberrechtliche Werk, also Text und Komposition erforderlich ist. “Insbesondere bei kommerziell erfolgreichen Tracks aus dem anglo-amerikanischen Raum folgt hier nicht selten ein langwieriger und schwieriger Klärungsprozess”, so Böttcher weiter.

Dirk Böttcher (Atrott & Böttcher) ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und berät vor allem Mandanten aus der Musik-, Film- und Fernsehproduktion sowie Konzertveranstalter, Sponsoring- und Merchandisingfirmen, Hersteller von Computerspielen sowie Werbeagenturen.
‘Rechtliche Rahmenbedingungen der Lizenzierung’- das Special zur Musikmesse
Termin: Donnerstag, 25.03.2010
Ort: IHK Frankfurt am Main, Konferenzraum im 2. OG, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main
Uhrzeit: 8:00 – 10:00 Uhr
Teilnahme: nach Anmeldung auf www.gameplaces.de kostenlos
Mehr zur Musikmesse: www.musikmesse.de

Terminvorschau: ‘Der geplatzte Deal’ am 15.4.
Christian  Hoppenstedt zu Leistungsstörungen und vorzeitiger Beendigung von Entwicklungs- und Lizenzverträgen für Games

No Comments

GAMEplaces BUSINESS & LEGAL am 10. Februar: ‘Rights Clearance’: Verträge mit Kreativen

Frankfurt am Main, 26. Januar 2010 – “Unbekannte Nutzungsart”, “angemessene Vergütung”, “Nennungsansprüche” und “Zweckübertragungstheorie”: Unbestimmte Rechtsbegriffe wie diese bilden nur einige der möglichen Ursachen für urhebervertragsrechtliche Fallstricke im Rahmen der Game-Entwicklung. Um Lücken in der Lizenzkette und daraus resultierende Haftungspflichten zu vermeiden, müssen Game-Entwickler beim Rechteerwerb größte Sorgfalt walten lassen. In seinem Vortrag ‘Rights Clearance’, der sich an Publisher, Studios und Kreative richtet, vermittelt Rechtsanwalt Guido Hettinger, Partner der Sozietät Brehm & v. Moers, deshalb die Grundzüge des Urhebervertragsrechts.

“Fakt ist, dass ein Spiel, das unlizenzierte Werke enthält, nicht verwertet werden darf”, bringt es Hettinger auf den Punkt. Um Lizenzverstöße zu vermeiden, muss in einem solchen Fall nachlizenziert werden. “Die Kosten für eine Nachlizenzierung, überstiegen die ordentlichen Lizenzgebühren allerdings oftmals deutlich”, so Hettinger. Noch schlimmer sähe es aus, wenn eine Nachlizenzierung nicht möglich sei; das betreffende Spiel müsse verändert und dürfe zwischenzeitlich nicht vertrieben werden, so Hettinger: “Die hierdurch bedingten Kosten und Erlösausfälle übersteigen selbst die Kosten der Nachlizenzierung noch einmal erheblich.”

Da viele Projekte mit einem großen Stab an freien Mitarbeitern bewältigt werden behandelt Hettinger in seinem Vortrag auch Besonderheiten beim Erwerb von Nutzungsrechten in Arbeitsverhältnissen sowie arbeitsrechtliche Probleme bei der Beschäftigung von Freelancern. Der Spezialist für Medienrecht weiß aus Erfahrung, dass Fragen der Scheinselbständigkeit beziehungsweise der Sozialversicherungspflicht von Mitarbeitern gerne ausgeblendet werden – mit zum Teil existenzbedrohenden Folgen.

Dass zumindest rudimentäre Kenntnisse der aktuellen Gesetzeslage elementar sein können, hat Hettinger bereits in seinem Initalvortrag ‘Die IP’ zum Auftakt der Business & Legal-Reihe dargelegt: Nicht selten sei die ‘Intellectual Property’ (kurz: ‘IP’), also das geistige Eigentum an einem Spiel, Gegenstand hitziger Verhandlungsführung oder sogar gerichtlicher Auseinandersetzungen zwischen Entwicklern und Publishern, so Hettinger im vergangenen Jahr.

Guido Hettinger ist Partner der überörtlichen Rechtsanwaltssozietät Brehm & v. Moers. Er ist spezialisiert auf Urheber- und Medienrecht sowie das Recht der Informationstechnologie. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen unter anderem in der Vertragsgestaltung für Film- und Gameproduktionen sowie für Multimedia- und IT-Projekte, der digitalen Distribution von Content und Softwareanwendungen sowie im Electronic- beziehungsweise Mobile-Commerce.

‘Rights Clearance: Verträge mit Kreativen’
am Mittwoch, 10.02.2010 in der IHK Frankfurt am Main, Raum London im 4. OG, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main von 8:00 – 10:00 Uhr. Die Teilnahme ist nach Anmeldung auf www.gameplaces.de kostenlos.

Terminvorschau:
25.3.2010: ‘Rechtliche Rahmenbedingungen der Lizenzierung’ mit Dirk Böttcher

No Comments

GAMEplaces BUSINESS & LEGAL am 18. November: ‘Alles online, oder was?’

Frankfurt am Main, 2. November 2009 – Heutzutage verfügen die meisten Spiele über Online-Funktionen: Viele werden online vertrieben, andere können kostenlos downgeloadet oder im Browser gespielt werden. Als eines der am schnellsten wachsenden Segmente des Marktes, werfen die Online-Spiele jedoch zahlreiche Rechtsfragen auf: Worin unterscheidet sich also der Online-Vertrieb von der klassischen Distribution? Wie müssen die Vertragbedingungen gestaltet werden und welche gesetzlichen Rahmenbedingungen gilt es zu beachten? Bei GAMEplaces BUSINESS & LEGAL am 18. November geht Dr. Andreas Lober von der Frankfurter Kanzlei Schulte Riesenkampff diesen und weiteren sich aus der Online-Distribution von Spielen ergebenden Fragestellungen nach.

Wie jede Gemeinschaft bedarf auch eine Online-Community verbindlicher Regeln. Unfaires Spielverhalten oder gar Gesetzesverstöße innerhalb dieser nicht selten einige hunderttausend oder gar Millionen Spieler umfassenden Gemeinschaften müssen geahndet werden können. Verständlicherweise bestehen die Betreiber auf einer Art virtuellen Hausrecht, für das sämtliche Spielregeln jedoch in eine Rechtsform gegossen werden müssen. Dies sei bei Online-Spielen möglich, da es eine direkte Vertragsbeziehung zwischen Spieler und Anbieter gebe, so Lober.

Als weiteres Beispiel für einen speziellen Regulierungsbedarf nennt Lober den Einsatz virtueller Währungen: Zahlreiche der kostenlos erhältlichen Online-Spiele finanzierten sich durch kostenpflichtige “Premium Features”, so Lober. Häufig werden diese von den Spielern mittels einer virtuellen Währung bezahlt, die sie zuvor für echtes Geld erworben haben. “Je nach Ausgestaltung kann eine solche virtuelle Währung ein Fall für die Bankaufsicht sein; auch das Verbot illegalen Glücksspiels ist zu beachten, wenn diese nach dem Zufallsprinzip ausgespielt wird”, sagt Lober.

Dr. Andreas Lober (Schulte Riesenkampff) promovierte über Jugendschutz bei Computerspielen. Er berät führende Unternehmen der Gamebranche u. a. bei der Implementierung neuer Geschäftsmodelle, dem Schutz geistigen Eigentums, der Vertragsgestaltung und in Gerichtsverfahren. Ferner betreibt Dr. Lober den Blog www.gamelwablog.de

GAMEplaces BUSINESS & LEGAL am 18.11.:’Alles online, oder was?’
8:00 – 10:00 Uhr in der IHK Frankfurt am Main (Raum London im 4. OG), Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main
Die Teilnahme ist nach Anmeldung auf www.gameplaces.de kostenlos.

Termin- & Themenvorschau
‘Rights Clearance: Verträge mit Kreativen’ (G. Hettinger) am 10.2.2010
‘Rechtliche Rahmenbedingungen der Lizenzierung’ (D.Böttcher) am 25.3.2010

No Comments