GAMEplaces BUSINESS & LEGAL am 25. März: ‘Rechtliche Rahmenbedingungen der Lizenzierung’
Beim Special zur Internationalen Musikmesse Frankfurt thematisiert Dirk Böttcher (Sozietät Atrott & Böttcher) die rechtlichen Rahmenbedingungen der Lizenzierung von Musik für Games.
Frankfurt am Main, 8. März 2010 – Der Erfolg von Musik-Spielen hängt entscheidend davon ab, welche Musiktitel im betreffenden Spiel verwendet werden können. Doch nicht nur hier, sondern auch bei “normalen” Spielen, in denen Musik als atmosphärische Untermalung der eigentlichen Handlung eingesetzt wird, ist der ordnungsgemäße Erwerb der Nutzungsrechte unerlässlich. Bei GAMEplaces BUSINESS & LEGAL am 25. März thematisiert Rechtsanwalt Dirk Böttcher die juristischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Lizenzierung von Musik für Computerspiele; dabei differenziert er nach den einzelnen Rechteinhabern beziehungsweise nach dem Urheber- und Leistungsschutzrecht.
Gerade in den letzten Jahren hat es viele kommerziell extrem erfolgreiche Spiele gegeben, deren zentraler Bestandteil die Musik gewesen ist: Neben Titeln wie “Singstar”, “Guitar Hero”, “Rock Band” oder “Wii Music”, deren Gameplay auf der Nutzung von Musik aufbaut, nennt Böttcher auch Spiele mit hochwertigen Soundtracks wie “Grand Theft Auto” mit den dabei vorhandenen verschiedenen Programmen des Autoradios. “Ein Grundverständnis der juristischen Voraussetzungen ist für die Umsetzung in der Praxis also unerlässlich”, sagt Böttcher, dessen Vortrag sich an alle Mitarbeiter in Entwicklungsstudios und/oder bei Publishern richtet, die für die Implementierung von Musik in Computerspiele verantwortlich sind. Neben den juristischen Rahmenbedingungen für eine ordnungsgemäße Lizenzierung erläutert er darin auch, welche Rechte von wem erworben und wie deren Erwerb vertraglich geregelt werden sollte.
“Die leider falsche Auffassung, es müssten lediglich die Rechte an einer konkreten Tonaufnahme, also die Leistungsschutzrechte geklärt werden, ist weit verbreitet”, sagt Böttcher, der darauf hinweist, dass außerdem eine Klärung der Rechte in Bezug auf das der Tonaufnahme zugrundeliegende urheberrechtliche Werk, also Text und Komposition erforderlich ist. “Insbesondere bei kommerziell erfolgreichen Tracks aus dem anglo-amerikanischen Raum folgt hier nicht selten ein langwieriger und schwieriger Klärungsprozess”, so Böttcher weiter.
Dirk Böttcher (Atrott & Böttcher) ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und berät vor allem Mandanten aus der Musik-, Film- und Fernsehproduktion sowie Konzertveranstalter, Sponsoring- und Merchandisingfirmen, Hersteller von Computerspielen sowie Werbeagenturen.
‘Rechtliche Rahmenbedingungen der Lizenzierung’- das Special zur Musikmesse
Termin: Donnerstag, 25.03.2010
Ort: IHK Frankfurt am Main, Konferenzraum im 2. OG, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main
Uhrzeit: 8:00 – 10:00 Uhr
Teilnahme: nach Anmeldung auf www.gameplaces.de kostenlos
Mehr zur Musikmesse: www.musikmesse.de
Terminvorschau: ‘Der geplatzte Deal’ am 15.4.
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